|
 |
| |
|
Regelungen der 16 Bundesländer |
| |
|
Fischereischein
für Kinder und Jugendliche sowie ausländische Gastangler.
Anerkennung des Fischereischeins bei Umzug in ein anderes
Bundesland Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen
|
| |
| Bundesland - Hamburg
Bedingungen für ausländische Gäste
- Ausländischen
Staatsangehörigen, die im Inland keinen
Wohnsitz haben und im Besitz einer
Fischereiberechtigung ihres Heimatlandes
sind, kann ein jeweils auf ein Jahr
befristeter Fischereischein erteilt
werden, soweit besondere Gründe für eine
Ablehnung nicht erkennbar sind.
Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche
- Kinder, die noch
nicht das 12. Lebensjahr vollendet haben,
dürfen unter Aufsicht eines volljährigen
Fischereischeininhabers die Fischerei mit
einer Handangel ausüben. Ab 12 Jahren kann
die Prüfung für den regulären
Fischereischein abgelegt und ohne Auflagen
geangelt werden.
Anerkennung
von Fischereischeinen anderer Bundesländer
- Im übrigen
Geltungsbereich des Grundgesetzes
ausgestellte Fischereischeine stehen dem
Fischereischein gleich, wenn der Inhaber
seine Hauptwohnung nicht in der Freien und
Hansestadt Hamburg hat.
Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen
- Der Fischereischein
wird auf Antrag von der zuständigen
Behörde auf Lebenszeit erteilt.
|
| Bundesland -
Baden-Württemberg
Bedingungen für
ausländische Gäste
- Ausländern, die sich nicht länger als
einen Monat in Baden-Württemberg aufhalten, wird auch ohne
Sachkundennachweis ein Fischereischein erteilt. Bei einem
längeren Aufenthalt müssen sie Fischerprüfung ablegen und
den Fischereischein erwerben. Den Baden-württembergischen
Fischereischein erhalten Ausländer auch dann wenn sie
ihren ersten Wohnsitz noch in ihrem Heimatland haben.
Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche
- Unter 10 Jahren nur als Helfer eines
volljährigen Fischereischeininhabers. Zwischen 10 und 16
Jahren können Jugendliche ohne Prüfung einen
Jugendfischereischein erhalten (berechtigt zur Ausübung
des Angelsports in Begleitung eines volljährigen
Fischereischeininhabers). Ab 10 Jahren kann die
Fischerprüfung abgelegt und der reguläre Fischereischein
erworben werden.
Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer
- Bei Zuzug wird spätestens nach 2 Jahren
ein baden-württembergischer Fischereischein gebraucht. Ein
Fischereischein eines anderen Bundeslandes wird nach
Vorlage eines Fischerprüfungszeugnisses umgeschrieben. Die
Fischerprüfung eines anderen Bundeslandes wird anerkannt
wenn der Anwärter zum Zeitpunkt der Prüfung keinen
Wohnsitz in Baden-Württemberg hat.
Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen
- 1 Jahr/5 Jahre (voraussichtlich ab 2005
Änderung in 1 Jahr oder lebenslang)
|
| Bundesland - Bayern
Bedingungen für ausländische Gäste
- Ausländer, die sich
vorübergehend in Bayern aufhalten erhalten
einen Fischereischein, der maximal drei
Monate im Jahr gültig ist. Nach
erfolgreich abgelegter Fischer-Prüfung
können sie unabhängig von
Staats-Angehörigkeit und Wohnsitz den
Fischereischein auf Lebenszeit erhalten.
Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche
- Unter 10 Jahren
können Kinder durch einen volljährigen
Fischereischeininhaber an die
Angelfischerei herangeführt werden.
Zwischen 10 und 18 Jahren erhalten sie den
Jugendfischereischein ohne Prüfung. Sie
dürfen dann ebenfalls nur in Begleitung
eines erwachsenen Fischereischeininhabers
angeln. Nach Vollendung des 12.
Lebensjahres kann die Fischerprüfung
abgelegt werden und mit Vollendung des 14.
Lebensjahres können Jugendliche den
regulären Fischereischein erhalten, mit
dem sie ohne Einschränkungen angeln
dürfen.
Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer
- Der in einem anderen
Bundesland erworbene Fischereischein gilt
nach Zuzug in Bayern weiter bis zum Ablauf
seiner Geltungsdauer. Anschließend wird ein
bayerischer Fischereischein ausgestellt,
sofern die in einem anderen Bundesland
abgelegte Fischerprüfung der bayerischen
gleichgestellt ist.
Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen
|
| Bundesland - Berlin
Bedingungen für ausländische Gäste
- Ausländer ohne
Wohnsitz in Deutschland dürfen ohne
Fischereischein angeln. Allerdings müssen
sie ihre Befähigung zum Angeln nachweisen,
etwa in Form einer Mitgliedschaft in einer
ausländischen Angler -organisation oder
eines ausländischen Fischereischeins.
Natürlich können Ausländer auch unabhängig
von ihrem Wohnsitz, nach bestandener
Prüfung, den Berliner Fischereischein
erhalten.
Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche
- Jugendliche unter 12
Jahren können durch einen volljährigen
Fischereischeininhaber an das Angel
herangeführt werden. Zwischen 12 und 18
Jahren kann ohne Prüfung ein
Jugendfischereischein erworben werden.
Jugendliche mit diesem Schein brauchen
außerdem eine Angelkarte, eine
Mitgliedschaft im Angelverein und einen
Nachweis über die sachkundige Einweisung
durch einen Fischereischein A- oder
B-Inhaber, um mit der Friedfischangel
fischen zu dürfen. Ab dem 14. Lebensjahr
können Jugendliche aber auch die
Fischerprüfung ablegen, den
Fischereischein A beantragen und alleine
und auch auf Raubfische angeln gehen.
Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer
- Ein in einem anderen
Bundesland erworbener Fischereischein
verliert mit Zuzug nach Berlin seine
Gültigkeit. Es muss der Berliner
Fischereischein A erworben werden. Eine in
einem anderen Bundesland abgelegt
Fischerprüfung wird als Voraussetzung für
die Erteilung anerkannt.
Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen
- Fischereischein A
(Angler) 1 Jahr/5 Jahre,
Jugendfischereischein 1 Jahr
|
| Bundesland -
Brandenburg
Bedingungen für
ausländische Gäste
- Ausländer dürfen in
Brandenburg angeln wenn sie eine
ausländische Fischer - oder Anglerprüfung
bestanden haben oder Mitglied in einer
ausländischen Fischer- oder
Anglervereinigung sind. Unabhängig von
ihrem Wohnsitz können sie nach bestandener
Prüfung auch den brandenburgischen
Fischereischein erhalten.
Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche
- Kinder und
Jugendliche zwischen 8 und 18 Jahren
können ohne Prüfung einen
Jugendfischereischein erhalten, der nur
zum Friedfischangeln berechtigt.
Begleitung durch erwachsenen
Fischereischeininhaber ist nicht nötig. Ab
dem 14. Lebensjahr kann nach bestandener
Prüfung der Fischereischein A erworben
werden, der ohne Auflagen umfassend das
Angeln erlaubt.
Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer
- Fischereischeine
anderer Bundesländer werden nach Ablauf
ihrer Gültigkeit umgeschrieben und
verlängert. Ebenso wird eine in einem
anderen Bundesland abgelegte
Fischerprüfung zur Erteilung eines
Fischereischeins anerkannt.
Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen
- Fischereischein A
(Angler), Jugendfischereischein, 1 Jahr /
5 Jahre
|
| Bundesland - Bremen
Bedingungen für ausländische Gäste
- Nach bestehendem
Fischereigesetz ist das Angeln für
Ausländer nicht geregelt (und demnach
nicht erlaubt?). Das Thema soll bei einer
Änderung des Gesetzes aber diskutiert
werden.
Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche
- Es gibt keinen
Jugendfischereischein. Jugendliche unter
14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines
Fischereischeininhabers angeln. Ab 14
Jahren kann nach bestandener
Fischerprüfung der Fischereischein
erworben und ohne Einschränkungen geangelt
werden.
Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer
- Fischereischeine
anderer Bundesländer werden in Bremen
umgeschrieben und verlängert. Ebenso ist
die in einem anderen Bundesland abgelegte
Fischerprüfung zur Erteilung eines
bremischen Fischereischeins gültig.
Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen
|
| Bundesland - Hessen
Bedingungen für ausländische Gäste
- Ausländer ohne
Wohnsitz im Inland können den hessischen
Fischereischein ohne Prüfung erhalten wenn
sie beispielsweise im Besitz eines
ausländischen Fischereischeins sind. Wer
aus Ländern kommt, in denen es keinen
Fischereischein gibt, muss nachweißen dass
er dort der Fischerei nachgeht und
sachkundig ist. Dies kann notfalls durch
eine eidesstattliche Erklärung geschehen.
Natürlich können Ausländer, unabhängig von
ihrem Wohnsitz, auch die Fischerprüfung
ablegen und anschließend den hessischen
Fischereischein erhalten
Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche
- Der
Jugendfischereischein kann von 10 bis 16
Jahren ohne vorherige Prüfung erworben
werden. Er erlaubt das Angeln nur in
Begleitung eines volljährigen
Fischereischeininhabers. Der reguläre
Fischereischein kann ab 14 Jahren gegen
Nachweis der bestandenen Fischerprüfung
erworben werden.
Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer
- Bei einem Zuzug nach
Hessen wird ein in einem anderen
Bundesland erworbener Fischereischein nach
Ablauf seiner Gültigkeit umgeschrieben und
verlängert. Staatliche oder staatlich
anerkannte Fischerprüfungen anderer
Bundesländer sind der hessischen
Fischerprüfung gleichgestellt.
Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen
|
| Bundesland
- Mecklenburg Vorpommern
Bedingungen für ausländische Gäste
- Ausländische
Touristen können in Mecklenburg-Vorpommern
für 20 Euro, einmal im Kalenderjahr, einen
auf max. 28 aufeinander folgende Tage
befristeten Fischereischein erwerben. Man
erhält diesen so genannten
„Touristenfischereischein“ (den übrigens
auch Landeskinder erwerben können) auf
Antrag bei den Ordnungsämtern und vielen
Kurverwaltungen. Der
„Touristenfischereischein“ gilt nur in
Zusammenhang mit einer Angelerlaubnis für
das jeweilige Gewässer.
Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche
- Kinder bis zum
vollendeten 10. Lebensjahr können unter
der Aufsicht eines Fischereischeininhabers
und unter Einhaltung der Vorschriften
mitangeln. Ab einem Alter von 10 Jahren
können Kinder die Fischerprüfung ablegen
und den regulären Fischereischein
erwerben. Dann ist es ihnen gestattet ohne
Auflagen zu angeln. Ebenfalls können
Jugendliche zwischen 10- und 18 Jahren den
auf 28 Tage befristeten Fischereischein
erwerben. Die Kosten belaufen sich
ebenfalls auf 20 Euro.
Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer
- Ein Fischereischein
eines anderen Bundeslandes kann nach Zuzug
gegen einen Fischereischein des Landes
Mecklenburg-Vorpommern umgetauscht werden,
wenn die Anforderungen an die
Fischereischeinprüfung des anderen
Bundeslandes mit denen in
Mecklenburg-Vorpommern vergleichbar sind.
Hierüber entscheidet die obere
Fischereibehörde.
Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen
|
| Bundesland
-
Niedersachsen
Bedingungen für ausländische Gäste
- In Niedersachsen
benötigen ausländische Touristen zum
Angeln keinen Fischereischein. Sie sind
damit Deutschen gleichgestellt. Den
niedersächsischen Fischereischein können
Ausländer allerdings nicht erwerben
solange sie ihren Hauptwohnsitz in ihrem
Heimatland und nicht in Niedersachsen
haben.
Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche
- Es gibt keinen
Jugendfischereischein. Bis zum 14.
Lebensjahr (Kinderausweis ist mit zu
führen), dürfen Jugendliche nur zur
Vorbereitung auf die Fischerprüfung und
unter Aufsicht geeigneter Personen angeln.
Ab 14 Jahren kann die Fischerprüfung
abgelegt, der reguläre Fischereischein
erworben und ohne Auflagen geangelt
werden.
Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer
- Fischereischeine
anderer Bundesländer werden nach Ablauf
ihrer Gültigkeit in Niedersachsen
umgeschrieben und verlängert wenn ihnen
eine offizielle Fischerprüfung zu Grunde
liegt.
Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen
|
| Bundesland
- Nordrhein
- Westfalen
Bedingungen für ausländische Gäste
- Ausländische
Touristen müssen ebenfalls einen
Fischereischein erwerben. Er wird ohne
Ablegung der Fischerprüfung erteilt, wenn
sie nachweisen, dass sie die für die
Ausübung des Fischfangs notwendigen
Kenntnisse besitzen. Halten sie sich
länger als ein Jahr in Nordrhein-Westfalen
auf, müssen sie die Fischerprüfung
ablegen.
Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche
- Wer zwischen 10 und
16 Jahren alt ist, erhält ohne Prüfung den
Jugendfischereischein. Er berechtigt nur
zur Ausübung der Fischerei in Begleitung
eines Inhabers eines Fischereischeines. Ab
dem 13. Lebensjahr können Jugendliche die
Fischerprüfung ablegen und erhalten dann
mit Vollendung des 14. Lebensjahrs den
regulären Fischereischein, mit dem sie
ohne weitere Auflagen angeln dürfen.
Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer
- Ein Fischereischein
eines anderen Bundeslandes wird nach Zuzug
in Nordrhein-Westfalen, auch nach Ablauf
seiner Gültigkeit, ohne weiteres
umgeschrieben. In anderen Ländern der
Bundesrepublik abgelegte Fischerprüfungen
werden anerkannt, soweit der Bewerber zum
Zeitpunkt der Prüfung seinen ständigen
Wohnsitz nicht in Nordrhein-Westfalen
hatte.
Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen
- 1 Jahr/ 5 Jahre,
Jugendfischereischein 1 Jahr
|
| Bundesland
- Rheinland - Pfalz
Bedingungen für ausländische Gäste
- Ausländische
Touristen können in Rheinland - Pfalz
einen Fischereischein erhalten ohne die
Fischerprüfung abzulegen. Solange sie
nicht auf eine Wohnung in der
Bundesrepublik gemeldet sind brauchen sie
keinen Sachkundenachweis zu erbringen.
Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche
- Ab einem Alter von 7
bis 16 Jahren können Kinder und
Jugendliche den Jugendfischereischein
erwerben. Er erlaubt es ihnen im Beisein
eines Fischereischeininhabers (muss nicht
volljährig sein!) zu angeln. Ab 14 Jahren
kann die Fischerprüfung abgelegt, der
reguläre Fischereischein erworben und ohne
Auflagen geangelt werden.
Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer
- Ein Fischereischein
eines anderen Bundeslandes wird nach Zuzug
in Rheinland-Pfalz ohne weiteres
umgeschrieben. Die in einem anderen
Bundesland abgelegte Fischerprüfung ist
zur Erteilung eines Fischereischeins auch
in Rheinland-Pfalz gültig.
Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen
|
| Bundesland
- Saarland
Bedingungen für ausländische Gäste
- Ausländische
Touristen können ohne Prüfung und ohne
Sachkundenachweis einen Fischereischein
erwerben, der 1 Jahr gültig ist.
Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche
- Egal wie jung, es
gibt für den Jugendfischereischein (ohne
Prüfung) keine Altersgrenze nach unten.
Angeln ist aber nur unter Aufsicht eines
erwachsenen Fischereischeininhabers
erlaubt. Ab 13 Jahren kann die Prüfung für
den regulären Fischereischein abgelegt
werden, der frühestens nach Vollendung des
14. Lebensjahres erteilt wird.
Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer
- Fischereischeine
anderer Bundesländer werden nach Ablauf
ihrer Gültigkeit umgeschrieben und
verlängert. Ebenso wird eine in einem
anderen Bundesland abgelegte
Fischerprüfung zur Erteilung eines
Fischereischeins anerkannt.
Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen
- 1 Jahr/5 Jahre,
Jugendfischereischein 1 Jahr
|
| Bundesland
- Sachsen
Bedingungen für ausländische Gäste
- Ausländische
Touristen benötigen in Sachsen zum Angeln
einen Fischereischein. Diesen erhalten sie
wenn sie Sachkunde in Form eines
ausländischen Fischereischeins oder der
Mitgliedschaft in einer ausländischen
Anglerorganisation nachweisen können.
Ebenso steht es ihnen offen die
Fischerprüfung abzulegen um den
sächsischen Fischereischein zu erwerben.
Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche
- Unter 10 Jahren nur
als Helfer eines volljährigen
Fischereischeininhabers. Von10 - 16 Jahren
kann der Jugendfischereischein ohne
Prüfung erworben werden. Ab 14 Jahren kann
die Fischerprüfung abgelegt und der
reguläre Fischereischein erworben werden.
Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer
- Fischereischeine
anderer Bundesländer sind den sächsischen
Fischereischeinen gleichgestellt. Sie
werden bei einem Umzug nach Sachsen ohne
nochmalige Prüfung umgeschrieben. Die
Fischereiprüfung eines anderen
Bundeslandes wird anerkannt wenn sie in
Inhalt und form der sächsischen
Fischereiprüfung entspricht.
Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen
|
| Bundesland
- Sachsen - Anhalt
Bedingungen für ausländische Gäste
- Ausländische
Touristen müssen einen Fischereischein
erwerben. Dafür ist aber keine Prüfung
erforderlich. Der Mitgliedsnachweis einer
Anglerorganisation oder eine
Fischereilizenz des Heimatlandes genügt
für die Ausstellung eines
Fischereischeines. Die Fischerprüfung, als
Voraussetzung für den Erwerb des
Fischereischeins, kann unabhängig von
Hauptwohnsitz in Sachsen - Anhalt abgelegt
werden.
Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche
- Von 8 bis 18 Jahren
können Jugendliche den
Jugendfischereischein erwerben. Dazu muss
die Jugendfischerprüfung abgelegt werden
(abgespeckte Version der regulären
Fischerprüfung mit kindgerechten Fragen
zur Angelfischerei). Der
Jugendfischereischein berechtigt ohne
weitere Auflagen zum Friedfischfang. Ab 14
Jahren kann dann nach bestandener
Fischerprüfung der reguläre
Fischereischein erworben werden.
Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer
- Fischereischeine
anderer Bundesländer werden umgeschrieben.
Ist ihre Gültigkeit abgelaufen muss ein
Fischerprüfungszeugnis vorgelegt werden.
In anderen Bundesländern abgelegte
Fischerprüfungen werden zur Erteilung
eines Fischereischeins anerkannt.
Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen
- 1 Jahr bis 5 Jahre,
Jugendfischereischein 1 Jahr
|
| Bundesland
- Schleswig - Holstein
Bedingungen für ausländische Gäste
- Ausländische
Touristen, können für die Dauer von 40
Tagen eine Ausnahmegenehmigung erhalten,
die sie von der Fischereischeinpflicht
befreit. Der Erwerb des Fischereischeins
ist für Ausländer aus der Europäischen
Union ohne Prüfung möglich. Sie müssen
dann eine der schleswig-holsteinischen
Fischerprüfung vergleichbare Prüfung
nachweisen.
Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche
- Es gibt keinen
Jugendfischereischein. Unter 12 Jahren ist
das Angeln unter Aufsicht eines
volljährigen Fischereischeininhabers
erlaubt. Die Fischerprüfung kann ab dem
11. Lebensjahr abgelegt werden, der
reguläre Fischereischein ab dem 12.
Lebensjahr erworben werden.
Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer
- Bei einem Zuzug nach
Schleswig-Holstein wird ein in einem
anderen Bundesland erworbener
Fischereischein nach Ablauf seiner
Gültigkeit umgeschrieben und verlängert.
Ist der Fischereischein vor 1983
ausgestellt worden, muss ein gültiges
Prüfungszeugnis vorgelegt werden. In einem
anderen Bundesland abgelegte
Fischerprüfungen werden in
Schleswig-Holstein anerkannt.
Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen
|
| Bundesland
- Thüringen
Bedingungen für ausländische Gäste
- Ausländische
Touristen benötigen in Thüringen einen
Fischereischein. Sie erhalten ihn nach
Vorlage eines Befähigungsnachweises
(ausländischer Fischereischein oder
Sportfischerpass). Er wird als
Jahresfischereischein erteilt. Einen
Fischereischein mit mehrjähriger
Gültigkeit können Ausländer erhalten indem
sie die thüringische Fischerprüfung
ablegen.
Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche
- Der Fischereischein
wird nach Vollendung des 14. Lebensjahres
unter Vorlage eines
Fischerprüfungszeugnisses erteilt. Der
Jugendfischereischein wird ohne Vorlage
eines Fischerprüfungszeugnisses vom 10.
bis 14. Lebensjahr erteilt. Das Angeln ist
hierbei nur in Begleitung eines
volljährigen Fischereischeininhabers
möglich. Kinder unter 10 Jahren und
Versehrte können in Begleitung eines
volljährigen Fischereischeininhabers ohne
Fischereischein angeln. Dabei dürfen sie
den gefangenen Fisch nicht selbst abködern
und töten.
Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer
- Fischereischeine
anderer Bundesländer werden nach Ablauf
der Gültigkeit nur bei Vorlage eines
Fischerei -prüfungszeugnisses
umgeschrieben. In einem anderen Bundesland
abgelegte Fischerprüfungen werden zur
Erteilung des Thüringer Fischereischeins
anerkannt.
Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen
|