Fussball by designed4you Webdesign
 
 
 
 
Navigation

Neues vom Verband


Impressum

Der Vorstand
Unsere Jugendabteilung
Termine & Aktuelles
Informationen
See in Wulfsen
Verbandsgewässer
Neues vom Verband
Gemeinschaftsfischen
G - fischen1
Sonderregelungen

Bildergalerie
Vermischtes
Mitglieder-Forum

Partner

Angel verbindet

Copyright by image and more Webdesign
 

Angelverein Hamburg Oper e.V. genannt AVHO

 

 
Verbandsmitteilungen
 

Angeln in Deutschland Sonderregelungen zum Fischereischein

 
:: zurück - neues vom Verband ::
 
 

 

Regelungen der 16 Bundesländer

 
Fischereischein für Kinder und Jugendliche sowie ausländische Gastangler. Anerkennung des Fischereischeins bei Umzug in ein anderes Bundesland Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen
 
Bundesland - Hamburg

Bedingungen für ausländische Gäste

  • Ausländischen Staatsangehörigen, die im Inland keinen Wohnsitz haben und im Besitz einer Fischereiberechtigung ihres Heimatlandes sind, kann ein jeweils auf ein Jahr befristeter Fischereischein erteilt werden, soweit besondere Gründe für eine Ablehnung nicht erkennbar sind.

Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche

  • Kinder, die noch nicht das 12. Lebensjahr vollendet haben, dürfen unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers die Fischerei mit einer Handangel ausüben. Ab 12 Jahren kann die Prüfung für den regulären Fischereischein abgelegt und ohne Auflagen geangelt werden.

Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer

  • Im übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes ausgestellte Fischereischeine stehen dem Fischereischein gleich, wenn der Inhaber seine Hauptwohnung nicht in der Freien und Hansestadt Hamburg hat.

Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen

  • Der Fischereischein wird auf Antrag von der zuständigen Behörde auf Lebenszeit erteilt.

 

Bundesland - Baden-Württemberg

Bedingungen für ausländische Gäste

  • Ausländern, die sich nicht länger als einen Monat in Baden-Württemberg aufhalten, wird auch ohne Sachkundennachweis ein Fischereischein erteilt. Bei einem längeren Aufenthalt müssen sie Fischerprüfung ablegen und den Fischereischein erwerben. Den Baden-württembergischen Fischereischein erhalten Ausländer auch dann wenn sie ihren ersten Wohnsitz noch in ihrem Heimatland haben.

Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche

  • Unter 10 Jahren nur als Helfer eines volljährigen Fischereischeininhabers. Zwischen 10 und 16 Jahren können Jugendliche ohne Prüfung einen Jugendfischereischein erhalten (berechtigt zur Ausübung des Angelsports in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers). Ab 10 Jahren kann die Fischerprüfung abgelegt und der reguläre Fischereischein erworben werden.

Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer

  • Bei Zuzug wird spätestens nach 2 Jahren ein baden-württembergischer Fischereischein gebraucht. Ein Fischereischein eines anderen Bundeslandes wird nach Vorlage eines Fischerprüfungszeugnisses umgeschrieben. Die Fischerprüfung eines anderen Bundeslandes wird anerkannt wenn der Anwärter zum Zeitpunkt der Prüfung keinen Wohnsitz in Baden-Württemberg hat.

Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen

  • 1 Jahr/5 Jahre (voraussichtlich ab 2005 Änderung in 1 Jahr oder lebenslang)

 

Bundesland - Bayern

Bedingungen für ausländische Gäste

  • Ausländer, die sich vorübergehend in Bayern aufhalten erhalten einen Fischereischein, der maximal drei Monate im Jahr gültig ist. Nach erfolgreich abgelegter Fischer-Prüfung können sie unabhängig von Staats-Angehörigkeit und Wohnsitz den Fischereischein auf Lebenszeit erhalten.

Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche

  • Unter 10 Jahren können Kinder durch einen volljährigen Fischereischeininhaber an die Angelfischerei herangeführt werden. Zwischen 10 und 18 Jahren erhalten sie den Jugendfischereischein ohne Prüfung. Sie dürfen dann ebenfalls nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers angeln. Nach Vollendung des 12. Lebensjahres kann die Fischerprüfung abgelegt werden und mit Vollendung des 14. Lebensjahres können Jugendliche den regulären Fischereischein erhalten, mit dem sie ohne Einschränkungen angeln dürfen.

Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer

  • Der in einem anderen Bundesland erworbene Fischereischein gilt nach Zuzug in Bayern weiter bis zum Ablauf seiner Geltungsdauer. Anschließend wird ein bayerischer Fischereischein ausgestellt, sofern die in einem anderen Bundesland abgelegte Fischerprüfung der bayerischen gleichgestellt ist.

Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen

  • lebenslang

 

Bundesland - Berlin

Bedingungen für ausländische Gäste

  • Ausländer ohne Wohnsitz in Deutschland dürfen ohne Fischereischein angeln. Allerdings müssen sie ihre Befähigung zum Angeln nachweisen, etwa in Form einer Mitgliedschaft in einer ausländischen Angler -organisation oder eines ausländischen Fischereischeins. Natürlich können Ausländer auch unabhängig von ihrem Wohnsitz, nach bestandener Prüfung, den Berliner Fischereischein erhalten.

Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche

  • Jugendliche unter 12 Jahren können durch einen volljährigen Fischereischeininhaber an das Angel herangeführt werden. Zwischen 12 und 18 Jahren kann ohne Prüfung ein Jugendfischereischein erworben werden. Jugendliche mit diesem Schein brauchen außerdem eine Angelkarte, eine Mitgliedschaft im Angelverein und einen Nachweis über die sachkundige Einweisung durch einen Fischereischein A- oder B-Inhaber, um mit der Friedfischangel fischen zu dürfen. Ab dem 14. Lebensjahr können Jugendliche aber auch die Fischerprüfung ablegen, den Fischereischein A beantragen und alleine und auch auf Raubfische angeln gehen.

Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer

  • Ein in einem anderen Bundesland erworbener Fischereischein verliert mit Zuzug nach Berlin seine Gültigkeit. Es muss der Berliner Fischereischein A erworben werden. Eine in einem anderen Bundesland abgelegt Fischerprüfung wird als Voraussetzung für die Erteilung anerkannt.

Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen

  • Fischereischein A (Angler) 1 Jahr/5 Jahre, Jugendfischereischein 1 Jahr

 

Bundesland - Brandenburg

Bedingungen für ausländische Gäste

  • Ausländer dürfen in Brandenburg angeln wenn sie eine ausländische Fischer - oder Anglerprüfung bestanden haben oder Mitglied in einer ausländischen Fischer- oder Anglervereinigung sind. Unabhängig von ihrem Wohnsitz können sie nach bestandener Prüfung auch den brandenburgischen Fischereischein erhalten.

Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche

  • Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 18 Jahren können ohne Prüfung einen Jugendfischereischein erhalten, der nur zum Friedfischangeln berechtigt. Begleitung durch erwachsenen Fischereischeininhaber ist nicht nötig. Ab dem 14. Lebensjahr kann nach bestandener Prüfung der Fischereischein A erworben werden, der ohne Auflagen umfassend das Angeln erlaubt.

Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer

  • Fischereischeine anderer Bundesländer werden nach Ablauf ihrer Gültigkeit umgeschrieben und verlängert. Ebenso wird eine in einem anderen Bundesland abgelegte Fischerprüfung zur Erteilung eines Fischereischeins anerkannt.

Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen

  • Fischereischein A (Angler), Jugendfischereischein, 1 Jahr / 5 Jahre

 

Bundesland - Bremen

Bedingungen für ausländische Gäste

  • Nach bestehendem Fischereigesetz ist das Angeln für Ausländer nicht geregelt (und demnach nicht erlaubt?). Das Thema soll bei einer Änderung des Gesetzes aber diskutiert werden.

Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche

  • Es gibt keinen Jugendfischereischein. Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers angeln. Ab 14 Jahren kann nach bestandener Fischerprüfung der Fischereischein erworben und ohne Einschränkungen geangelt werden.

Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer

  • Fischereischeine anderer Bundesländer werden in Bremen umgeschrieben und verlängert. Ebenso ist die in einem anderen Bundesland abgelegte Fischerprüfung zur Erteilung eines bremischen Fischereischeins gültig.

Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen

  • lebenslang

 

Bundesland - Hessen

Bedingungen für ausländische Gäste

  • Ausländer ohne Wohnsitz im Inland können den hessischen Fischereischein ohne Prüfung erhalten wenn sie beispielsweise im Besitz eines ausländischen Fischereischeins sind. Wer aus Ländern kommt, in denen es keinen Fischereischein gibt, muss nachweißen dass er dort der Fischerei nachgeht und sachkundig ist. Dies kann notfalls durch eine eidesstattliche Erklärung geschehen. Natürlich können Ausländer, unabhängig von ihrem Wohnsitz, auch die Fischerprüfung ablegen und anschließend den hessischen Fischereischein erhalten

Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche

  • Der Jugendfischereischein kann von 10 bis 16 Jahren ohne vorherige Prüfung erworben werden. Er erlaubt das Angeln nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers. Der reguläre Fischereischein kann ab 14 Jahren gegen Nachweis der bestandenen Fischerprüfung erworben werden.

Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer

  • Bei einem Zuzug nach Hessen wird ein in einem anderen Bundesland erworbener Fischereischein nach Ablauf seiner Gültigkeit umgeschrieben und verlängert. Staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfungen anderer Bundesländer sind der hessischen Fischerprüfung gleichgestellt.

Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen

  • 1 Jahr/5 Jahre/10 Jahre

 

Bundesland - Mecklenburg Vorpommern

Bedingungen für ausländische Gäste

  • Ausländische Touristen können in Mecklenburg-Vorpommern für 20 Euro, einmal im Kalenderjahr, einen auf max. 28 aufeinander folgende Tage befristeten Fischereischein erwerben. Man erhält diesen so genannten „Touristenfischereischein“ (den übrigens auch Landeskinder erwerben können) auf Antrag bei den Ordnungsämtern und vielen Kurverwaltungen. Der „Touristenfischereischein“ gilt nur in Zusammenhang mit einer Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer.

Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche

  • Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr können unter der Aufsicht eines Fischereischeininhabers und unter Einhaltung der Vorschriften mitangeln. Ab einem Alter von 10 Jahren können Kinder die Fischerprüfung ablegen und den regulären Fischereischein erwerben. Dann ist es ihnen gestattet ohne Auflagen zu angeln. Ebenfalls können Jugendliche zwischen 10- und 18 Jahren den auf 28 Tage befristeten Fischereischein erwerben. Die Kosten belaufen sich ebenfalls auf 20 Euro.

Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer

  • Ein Fischereischein eines anderen Bundeslandes kann nach Zuzug gegen einen Fischereischein des Landes Mecklenburg-Vorpommern umgetauscht werden, wenn die Anforderungen an die Fischereischeinprüfung des anderen Bundeslandes mit denen in Mecklenburg-Vorpommern vergleichbar sind. Hierüber entscheidet die obere Fischereibehörde.

Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen

  • lebenslang

 

Bundesland - Niedersachsen

Bedingungen für ausländische Gäste

  • In Niedersachsen benötigen ausländische Touristen zum Angeln keinen Fischereischein. Sie sind damit Deutschen gleichgestellt. Den niedersächsischen Fischereischein können Ausländer allerdings nicht erwerben solange sie ihren Hauptwohnsitz in ihrem Heimatland und nicht in Niedersachsen haben.

Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche

  • Es gibt keinen Jugendfischereischein. Bis zum 14. Lebensjahr (Kinderausweis ist mit zu führen), dürfen Jugendliche nur zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung und unter Aufsicht geeigneter Personen angeln. Ab 14 Jahren kann die Fischerprüfung abgelegt, der reguläre Fischereischein erworben und ohne Auflagen geangelt werden.

Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer

  • Fischereischeine anderer Bundesländer werden nach Ablauf ihrer Gültigkeit in Niedersachsen umgeschrieben und verlängert wenn ihnen eine offizielle Fischerprüfung zu Grunde liegt.

Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen

  • lebenslang

 

Bundesland - Nordrhein - Westfalen

Bedingungen für ausländische Gäste

  • Ausländische Touristen müssen ebenfalls einen Fischereischein erwerben. Er wird ohne Ablegung der Fischerprüfung erteilt, wenn sie nachweisen, dass sie die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzen. Halten sie sich länger als ein Jahr in Nordrhein-Westfalen auf, müssen sie die Fischerprüfung ablegen.

Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche

  • Wer zwischen 10 und 16 Jahren alt ist, erhält ohne Prüfung den Jugendfischereischein. Er berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines. Ab dem 13. Lebensjahr können Jugendliche die Fischerprüfung ablegen und erhalten dann mit Vollendung des 14. Lebensjahrs den regulären Fischereischein, mit dem sie ohne weitere Auflagen angeln dürfen.

Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer

  • Ein Fischereischein eines anderen Bundeslandes wird nach Zuzug in Nordrhein-Westfalen, auch nach Ablauf seiner Gültigkeit, ohne weiteres umgeschrieben. In anderen Ländern der Bundesrepublik abgelegte Fischerprüfungen werden anerkannt, soweit der Bewerber zum Zeitpunkt der Prüfung seinen ständigen Wohnsitz nicht in Nordrhein-Westfalen hatte.

Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen

  • 1 Jahr/ 5 Jahre, Jugendfischereischein 1 Jahr

 

Bundesland - Rheinland -  Pfalz

Bedingungen für ausländische Gäste

  • Ausländische Touristen können in Rheinland - Pfalz einen Fischereischein erhalten ohne die Fischerprüfung abzulegen. Solange sie nicht auf eine Wohnung in der Bundesrepublik gemeldet sind brauchen sie keinen Sachkundenachweis zu erbringen.

Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche

  • Ab einem Alter von 7 bis 16 Jahren können Kinder und Jugendliche den Jugendfischereischein erwerben. Er erlaubt es ihnen im Beisein eines Fischereischeininhabers (muss nicht volljährig sein!) zu angeln. Ab 14 Jahren kann die Fischerprüfung abgelegt, der reguläre Fischereischein erworben und ohne Auflagen geangelt werden.

Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer

  • Ein Fischereischein eines anderen Bundeslandes wird nach Zuzug in Rheinland-Pfalz ohne weiteres umgeschrieben. Die in einem anderen Bundesland abgelegte Fischerprüfung ist zur Erteilung eines Fischereischeins auch in Rheinland-Pfalz gültig.

Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen

  • 1 Jahr/ 5 Jahre

 

Bundesland - Saarland

Bedingungen für ausländische Gäste

  • Ausländische Touristen können ohne Prüfung und ohne Sachkundenachweis einen Fischereischein erwerben, der 1 Jahr gültig ist.

Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche

  • Egal wie jung, es gibt für den Jugendfischereischein (ohne Prüfung) keine Altersgrenze nach unten. Angeln ist aber nur unter Aufsicht eines erwachsenen Fischereischeininhabers erlaubt. Ab 13 Jahren kann die Prüfung für den regulären Fischereischein abgelegt werden, der frühestens nach Vollendung des 14. Lebensjahres erteilt wird.

Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer

  • Fischereischeine anderer Bundesländer werden nach Ablauf ihrer Gültigkeit umgeschrieben und verlängert. Ebenso wird eine in einem anderen Bundesland abgelegte Fischerprüfung zur Erteilung eines Fischereischeins anerkannt.

Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen

  • 1 Jahr/5 Jahre, Jugendfischereischein 1 Jahr

 

Bundesland - Sachsen

Bedingungen für ausländische Gäste

  • Ausländische Touristen benötigen in Sachsen zum Angeln einen Fischereischein. Diesen erhalten sie wenn sie Sachkunde in Form eines ausländischen Fischereischeins oder der Mitgliedschaft in einer ausländischen Anglerorganisation nachweisen können. Ebenso steht es ihnen offen die Fischerprüfung abzulegen um den sächsischen Fischereischein zu erwerben.

Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche

  • Unter 10 Jahren nur als Helfer eines volljährigen Fischereischeininhabers. Von10 - 16 Jahren kann der Jugendfischereischein ohne Prüfung erworben werden. Ab 14 Jahren kann die Fischerprüfung abgelegt und der reguläre Fischereischein erworben werden.

Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer

  • Fischereischeine anderer Bundesländer sind den sächsischen Fischereischeinen gleichgestellt. Sie werden bei einem Umzug nach Sachsen ohne nochmalige Prüfung umgeschrieben. Die Fischereiprüfung eines anderen Bundeslandes wird anerkannt wenn sie in Inhalt und form der sächsischen Fischereiprüfung entspricht.

Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen

  • 1 Jahr/3 Jahre/5 Jahre

 

Bundesland - Sachsen - Anhalt

Bedingungen für ausländische Gäste

  • Ausländische Touristen müssen einen Fischereischein erwerben. Dafür ist aber keine Prüfung erforderlich. Der Mitgliedsnachweis einer Anglerorganisation oder eine Fischereilizenz des Heimatlandes genügt für die Ausstellung eines Fischereischeines. Die Fischerprüfung, als Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeins, kann unabhängig von Hauptwohnsitz in Sachsen - Anhalt abgelegt werden.

Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche

  • Von 8 bis 18 Jahren können Jugendliche den Jugendfischereischein erwerben. Dazu muss die Jugendfischerprüfung abgelegt werden (abgespeckte Version der regulären Fischerprüfung mit kindgerechten Fragen zur Angelfischerei). Der Jugendfischereischein berechtigt ohne weitere Auflagen zum Friedfischfang. Ab 14 Jahren kann dann nach bestandener Fischerprüfung der reguläre Fischereischein erworben werden.

Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer

  • Fischereischeine anderer Bundesländer werden umgeschrieben. Ist ihre Gültigkeit abgelaufen muss ein Fischerprüfungszeugnis vorgelegt werden. In anderen Bundesländern abgelegte Fischerprüfungen werden zur Erteilung eines Fischereischeins anerkannt.

Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen

  • 1 Jahr bis 5 Jahre, Jugendfischereischein 1 Jahr

 

Bundesland - Schleswig - Holstein

Bedingungen für ausländische Gäste

  • Ausländische Touristen, können für die Dauer von 40 Tagen eine Ausnahmegenehmigung erhalten, die sie von der Fischereischeinpflicht befreit. Der Erwerb des Fischereischeins ist für Ausländer aus der Europäischen Union ohne Prüfung möglich. Sie müssen dann eine der schleswig-holsteinischen Fischerprüfung vergleichbare Prüfung nachweisen.

Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche

  • Es gibt keinen Jugendfischereischein. Unter 12 Jahren ist das Angeln unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers erlaubt. Die Fischerprüfung kann ab dem 11. Lebensjahr abgelegt werden, der reguläre Fischereischein ab dem 12. Lebensjahr erworben werden.

Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer

  • Bei einem Zuzug nach Schleswig-Holstein wird ein in einem anderen Bundesland erworbener Fischereischein nach Ablauf seiner Gültigkeit umgeschrieben und verlängert. Ist der Fischereischein vor 1983 ausgestellt worden, muss ein gültiges Prüfungszeugnis vorgelegt werden. In einem anderen Bundesland abgelegte Fischerprüfungen werden in Schleswig-Holstein anerkannt.

Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen

  • lebenslang

 

Bundesland - Thüringen

Bedingungen für ausländische Gäste

  • Ausländische Touristen benötigen in Thüringen einen Fischereischein. Sie erhalten ihn nach Vorlage eines Befähigungsnachweises (ausländischer Fischereischein oder Sportfischerpass). Er wird als Jahresfischereischein erteilt. Einen Fischereischein mit mehrjähriger Gültigkeit können Ausländer erhalten indem sie die thüringische Fischerprüfung ablegen.

Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche

  • Der Fischereischein wird nach Vollendung des 14. Lebensjahres unter Vorlage eines Fischerprüfungszeugnisses erteilt. Der Jugendfischereischein wird ohne Vorlage eines Fischerprüfungszeugnisses vom 10. bis 14. Lebensjahr erteilt. Das Angeln ist hierbei nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers möglich. Kinder unter 10 Jahren und Versehrte können in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers ohne Fischereischein angeln. Dabei dürfen sie den gefangenen Fisch nicht selbst abködern und töten.

Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer

  • Fischereischeine anderer Bundesländer werden nach Ablauf der Gültigkeit nur bei Vorlage eines Fischerei -prüfungszeugnisses umgeschrieben. In einem anderen Bundesland abgelegte Fischerprüfungen werden zur Erteilung des Thüringer Fischereischeins anerkannt.

Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen

  • 1 Jahr/5 Jahre/10 Jahre

 

:: zurück - neues vom Verband ::

 

 

Nach oben