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Was nicht in der
Satzung steht!!
Im Hohendeicher See,
Hummelsee und im Eichbaumsee dürfen keine
Gemeinschaftsveranstaltungen durchgeführt werden.
Raubfischgemeinschaftsangeln sind in LV - Gewässern nicht
erlaubt.
Gemeinschaftsveranstaltungen dürfen nur nach den
Empfehlungen des VDSF durchgeführt werden und sie sind 10
Wochen im Voraus beim LV - Gewässerwart schriftlich
anzumelden.
Die
Meldung muss enthalten:
-
Tag der Veranstaltung
-
Beginn und Ende des
Angelns
-
Gewässer und
Gewässerstrecke, so genau wie möglich, mit Angabe von
Straßen und Hausnummern oder andere im Stadtplan
festliegende Punkte
-
Teilnehmerzahl
Die Anmeldung wird vom LV -
Gewässerwart bestätigt oder es wird bei bereits belegter
Strecke um eine entsprechende Änderung gebeten.
Die erteilte schriftliche Genehmigung
vom LV - Gewässerwart muss bei der Veranstaltung
mitgeführt werden und ist bei etwaiger Kontrolle
vorzuzeigen.
Die
Fische die dem Gewässer entnommen werden, sind nach dem
Fang sofort waidgerecht zu betäuben und durch einen Stich
ins Herz zu töten. Die Fische müssen sinnvollen Verwertung
zugeführt werden.
Zum Schutz der untermassigen Fische ist nur das Angeln mit
Haken ohne Widerhaken bzw. mit angedrücktem oder
abgekniffenem Widerhaken gestattet.
Das Befahren des Deichvorlandes ist
verboten. Fahrzeuge sind so abzustellen, dass der
fließende Verkehr nicht behindert wird. Bei großer
Beteiligung sollte wegen der abzustellenden Fahrzeuge mit
dem zuständigen Polizeirevier Rücksprache genommen werden.
Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, muss
mit einem Angelverbot in den LV - Gewässern rechnen.
Innerhalb von 2 Wochen nach der
Veranstaltung ist eine Fangmeldung an den LV -
Gewässerwart zu senden.
Bei Veranstaltungen mit 20 und mehr
Teilnehmern muss zusätzlich eine Genehmigung vom
Fischereiamt eingeholt werden.
Nach Beschluss auf der
Jahreshauptversammlung am 31.03.2006 bekommen Mitglieder,
die ihre Jahresfangmeldung nicht abgeben für das jeweilige
Folgejahr auch keine Angelerlaubniskarte für die ASV -
Gewässer.
Weitere
wichtige Punkte finden Sie unter § 8 unserer Satzung.
Angelsport - Verband Hamburg e.V.
Hamburg, 23.05.2006 (versandt mit Protokoll
JHV 2006)
Mitglied
des Verbandes Deutscher Sportfischer e.V.
Mitglied des Hamburger Sport - Bundes e.V. |